Was gibt es neues in und rund um Lomnitz?
Teichwiesenbad wird gewerblich
Dadurch verspricht sich die Gemeinde Ottendorf-Okrilla Einsparungen. Doch schlägt
sich das auch auf die Eintrittspreise nieder?
Von Nadine Steinmann
Das Teichwiesenbad von Ottendorf-Okrilla wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 als
Betrieb gewerblicher Art geführt. Das bringt der Gemeinde vor allem finanzielle
Vorteile.
© Archivfoto: Thorsten Eckert
Ottendorf-Okrilla. Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Vorsteuer: Sie können mit den
Begriffen nicht viel anfangen? Oder die einzelnen Steuern nicht auseinander halten? Da
geht es Ihnen sicherlich wie vielen, doch genau diese Steuern haben jüngst bei der
Gemeinderatssitzung eine wichtige Rolle gespielt. Und zwar in Bezug auf das
Ottendorfer Teichwiesenbad.
Doch worum geht es konkret? Ottendorfs Kämmerer Alexander Glas hatte in der
vergangenen Sitzung vorgeschlagen, das Freibad der Gemeinde rückwirkend zum 1.
Januar 2016 als Betrieb gewerblicher Art zu führen. Kurz gesagt, als BGA. Dafür
müssen einige Bedingungen erfüllt sein, so zum Beispiel eine wirtschaftliche Tätigkeit
mit dem Ziel, Einnahmen zu regenerieren. Außerdem muss eine Umsatzgrenze von 35
000 Euro gegeben sein. Beide Beispiele treffen auf das Teichwiesenbad zu. Doch
welche Folgen hat die Führung des Teichwiesenbades als Betrieb gewerblicher Art?
Welche Auswirkungen hat diese Umwandlung auf den Bürger, auf die Gemeinde oder
auch auf Unternehmen? An diesem Punkt kommen die eingangs erwähnten Steuern ins
Spiel.
Vorteil während der Sanierung
Grundsätzlich gilt nun: Das Teichwiesenbad ist steuerpflichtig. Das hat aber auch einen
wesentlichen Vorteil: Denn nun kann der Betrieb des Freibades von anderen
Unternehmen, die Leistungen im Teichwiesenbad erbringen, die in Rechnung gestellte
Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Sprich: 19 Prozent jeder
Rechnung kann sich die Gemeinde wieder zurückholen. Dies sei nach Angaben von
Kämmerer Alexander Glas besonders im Hinblick auf die geplanten Investitionen im
Teichwiesenbad in den Jahren 2017 und 2018 von Vorteil. Denn ab dem kommenden
Jahr plant die Großgemeinde, das mittlerweile 85 Jahre alte Bad umfassend zu
sanieren. Dafür soll unter anderem ein neues Becken aus Edelstahl entstehen, denn das
bisherige ist nach so vielen Jahren der Nutzung undicht geworden. Grundsätzlich ist es
bisher geplant, über die kommenden Wintermonate die ersten Ausschreibungen zu
veröffentlichen, sodass im Herbst 2017 die Abbruchmaßnahmen erfolgen können. Die
Fertigstellung des Beckens ist dann nach aktuellen Schätzungen bis Mai 2018 geplant.
Läuft alles gut, können die Ottendorfer das Teichwiesenbad in den Sommermonaten
wie gewohnt nutzen und sich an heißen Tagen erfrischen. Die Kosten für die Sanierung
belaufen sich nach aktuellen Planungen auf insgesamt 1,8 Millionen Euro. Die
Gemeinde könnte sich also eine ordentliche Summe als Vorsteuer zurückholen.
Noch einmal diskutieren
Doch natürlich muss der Betrieb Teichwiesenbad im Gegenzug auch Umsatzsteuer
nach dem ermäßigten Steuersatz entrichten. „Da kommen auf uns aber nur sieben
Prozent zu. Im Vergleich zu den 19 Prozent, die wir uns zurückholen können, ist das
fast gar nichts“, erklärt Ottendorfs Kämmerer. Um genau zu sein: Bei einem Umsatz
von 40 000 Euro im Jahr ergäbe die zu entrichtende Umsatzsteuer für die Gemeinde
rund 2 800 Euro. Doch eine Frage muss an dieser Stelle berechtigterweise gestellt
werden und Linken-Mitglied René Edelmann hat dies auch getan: Wird die zu zahlende
Umsatzsteuer dann auf die Eintrittspreise des Bades umgelegt und damit auf die
Ottendorfer? Diese Frage konnte in der Gemeinderatssitzung weder Kämmerer
Alexander Glas noch Bürgermeister Michael Langwald (parteilos) beantworten. Das sei
ein Thema, über das man gesondert noch einmal diskutieren müsse.
Der aufmerksame Leser fragt sich nun vielleicht, was mit der anfangs erwähnten
Körperschaftssteuer ist. Denn diese ergibt sich zwangsweise neben der
Umsatzsteuerpflicht. Die Körperschaftsteuer ist die Steuer auf das Einkommen von
juristischen Personen wie beispielsweise Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder
Vereinen. Sie beträgt 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Aber diese kommt
auf das Teichwiesenbad nicht zu, wie Alexander Glas erklärt: „Die Steuer kann nur
entstehen, wenn das Bad Jahresüberschüsse erwirtschaftet. Und ein Bad erzielt selten
Überschüsse. Auch im Teichwiesenbad rechnen wir damit nicht.“
Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/teichwiesenbad-wird-gewerblich-
3561364.html
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